Ein Treppenlift kann zwar viel helfen, aber auch viel kosten. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten man hat, Zuschüsse vom Staat oder der eigenen Krankenversicherung zu bekommen.
Die erste Anlaufstelle für die meisten
Betroffenen ist die staatliche Pflegeversicherung. Ist der Patient in
der Pflegestufe 1-3, gibt es einen pauschalen Zuschuss von bis zu
2557 Euro zu bekommen. Dies läuft im Rahmen der „Maßnahmen zur
Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“. Dies ist bei Preisen
von ca. 3000-4000 Euro für einen Treppenlift schon ein erheblicher
Teil, auch wenn der festgelegte Eigenanteil bei 10% liegt.
Wer sich trotzdem keinen Treppenlift
leisten kann, aus unterschiedlichen Gründen, für den bleibt die
Möglichkeit, sich einen gebrauchten Treppenlift zu kaufen. Hierbei
sollte man jedoch darauf achten, dass man noch eine gewisse
Garantiezeit hat und das Gerät technisch in Ordnung ist.
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